Was ist das und wie funktioniert das ?
Das sind die Fakten:
Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow (–> Seite der BVV) arbeitet mit Beschlussvorlagen bzw. Anträgen. Diese werden üblicherweise von einer oder mehreren Parteien eingereicht.
Dann wird der Antrag entweder in der nächsten Sitzung der BVV abgestimmt und beschlossen oder abgelehnt. Oft wird der Antrag zur weiteren Beratung in einen Ausschuss zur Beratung verwiesen, wo er oft noch verändert wird.
Oft bringen Parteien direkte Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern über ihre Fraktionen in der BVV ein. Bei einem Einwohnerantrag ist jedoch keine Partei vorher beteiligt; stattdessen wird der Antrag von Menschen, die im Bezirk nachgewiesenermaßen wohnen, direkt in die BVV eingebracht. Voraussetzung ist, dass die Einreichenden mindestens 1000 gültige Unterschriften von Menschen mit einreichen, die den Antragstext unterstützen (in der Praxis werden mehr Unterschriften benötigt, da das Bezirkamt z.B. wegen Unleserlichkeit oft Unterschriften für ungültig erklärt). Drei Vertrauenspersonen, die auf dem Antrag genannt sind, bringen dann nach der Unterschriftensammlung den Antrag zum Bezirksamt.
Der Antrag wird dann in der nächsten Sitzung der BVV vorgestellt und beraten. Er kann dann angenommen, verändert, abgelehnt oder zur weiteren Beratung in einen Ausschuss verwiesen werden.
Wird der Antrag angenommen, ist das Bezirksamt damit aufgefordert, die Inhalte ds Antrags umzusetzen. Allerdings haben Beschlüsse der BVV keine Gesetzeskraft, d.h. das Bezirksamt ist nicht rechtlich verpflichtet den Beschluss zu 100% umzusetzen, denn es wird nur „ersucht“, dies zu tun.
Weitere rechtliche Bestimmungen und Abläufe finden Sie auf der –> Seite über den Einwohnerantrag der Bezirksverordnetenversammlung Pankow. Unten auf der Seite finden Sie auch Beispiele für kürzlich eingebrachte und abgestimmte Einwohneranträge, und Sie können sich auch den Antragstext ansehen.
Hier finden Sie den –> Sitzungskalender der BVV Pankow.